Für viele, die sich mit der AfD beschäftigen, war es keine wirkliche Überraschung. Dennoch war es ein politischer Paukenschlag. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Partei als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Was bedeutet das für die Partei, die die zweitstärkste Fraktion im neuen Bundestag stellt? Und vor allem: Was bedeutet die Hochstufung für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD? Diese Fragen klären die Justizreporter*innen Marit Brink und Max Bauer im Gespräch mit Juraprofessor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln.